Dienstleistungsvertrag
Vertragsversion 1.1 · Stand 13. August 2026 · ausschließlich für Unternehmer
zwischen Rufruhe, Inhaber Tim Stachura, Konrad-Hänisch-Straße 1, 30459 Hannover, E-Mail: tim@rufruhe.de („Rufruhe“), und dem im Bestellprozess angegebenen Unternehmen („Kunde“).
1. Vertragsgegenstand
Rufruhe richtet für den Kunden einen individuell konfigurierten KI-Telefonassistenten ein und stellt ihn für den vereinbarten Betrieb bereit. Der Assistent kann Anrufe entgegennehmen, freigegebene allgemeine Fragen zu Leistungen, Preisen und Verfügbarkeiten beantworten sowie – abhängig von der vereinbarten Konfiguration und den angebundenen Systemen – Terminwünsche aufnehmen, Termine anlegen, verschieben oder stornieren. Der konkrete Umfang ergibt sich aus den freigegebenen Kundendaten und eingerichteten Integrationen. Eine fehlerfreie Erkennung jedes Gesprächsinhalts wird nicht geschuldet.
2. Einrichtung und Onboarding
Rufruhe darf öffentlich zugängliche Angaben der Kundenwebsite als Grundlage verwenden. Der Kunde prüft diese Angaben und übermittelt zusätzlich erforderliche interne Informationen, Buchungsregeln und Zugänge. Die Einrichtung ist abgeschlossen, sobald der Assistent technisch erstellt, mit den vereinbarten Informationen konfiguriert, intern geprüft und für einen Testanruf bereit ist.
3. Rufnummer und Weiterleitung
Rufruhe kann für den Assistenten eine technische Rufnummer bereitstellen. Diese bleibt Rufruhe zugeordnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde verbindet seine bestehende Geschäftsnummer grundsätzlich per Rufumleitung. Nach Vertragsende kann Rufruhe die bereitgestellte Nummer und Weiterleitung deaktivieren.
4. KI-Transparenz und Audioverarbeitung
Anrufende Personen müssen zu Gesprächsbeginn klar erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen. Im Standardbetrieb erfolgt keine dauerhafte Audio- oder Videoaufzeichnung. Audiodaten werden zur Gesprächsführung in Echtzeit verarbeitet. Je nach Konfiguration können Transkripte, Gesprächs- und Terminprotokolle sowie Nutzungswerte verarbeitet werden.
5. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit Rufruhe personenbezogene Daten von Anrufenden oder Beschäftigten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die nachfolgende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Eigene Vertrags-, Abrechnungs- und Kontaktdaten verarbeitet Rufruhe in eigener Verantwortung. Das Rufruhe-Backend und die Datenbank werden grundsätzlich in Frankfurt betrieben. Eingebundene Sprach-, KI- und Telekommunikationsanbieter können Daten auch außerhalb Deutschlands oder des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten; hierfür gelten die in der AVV beschriebenen Schutzmechanismen.
6. Einrichtungsgebühr
Die einmalige Einrichtungsgebühr beträgt 99,00 € netto. Rufruhe stellt sie erst nach abgeschlossener Einrichtung und internem Qualitätscheck in Rechnung; sie ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang fällig. Die Gebühr bleibt geschuldet, wenn der Kunde den kostenlosen Test nicht vollständig nutzt oder anschließend keinen laufenden Tarif fortführt. Soweit Rufruhe die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
7. Kostenlose Testphase
Die Testphase beginnt mit der technischen Aktivierung des eingerichteten Assistenten und dauert 30 Tage. Sie umfasst 200 Gesprächsminuten. Während der Testphase werden ohne gesonderte Vereinbarung keine kostenpflichtigen Zusatzminuten berechnet; Rufruhe darf die Nutzung nach Ausschöpfung des Kontingents begrenzen. Interne Einrichtungs- und Qualitätsanrufe werden nicht auf das Kundenkontingent angerechnet.
8. Laufender Tarif nach dem Test
Kündigt der Kunde nicht spätestens bis zum Ende der Testphase in Textform, beginnt am Folgetag Rufruhe Basic zum Gründungspartnerpreis von 299,00 € netto pro Monat. Enthalten sind 500 Gesprächsminuten je Abrechnungsmonat; jede weitere Minute kostet 0,30 € netto. Nicht verbrauchte Minuten werden nicht übertragen. Zusatzleistungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Der Gründungspartnerpreis gilt für die Dauer des ununterbrochenen Vertragsverhältnisses.
9. Abrechnung und Zahlung
Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Monatliche Grund- und Nutzungsentgelte werden nach dem jeweiligen Abrechnungszeitraum abgerechnet. Zulässige Zahlungswege sind Überweisung, vereinbartes SEPA-Verfahren oder ein angebotener Zahlungsdienst. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Nach Mahnung und angemessener Nachfrist darf Rufruhe die Leistung bis zur Zahlung vorübergehend sperren.
10. Laufzeit und Kündigung
Während der Testphase kann der Kunde jederzeit in Textform kündigen; die Einrichtungsgebühr bleibt davon unberührt. Nach Beginn des kostenpflichtigen Tarifs läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit in monatlichen Abrechnungszeiträumen. Er kann jederzeit in Textform zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt richtige und aktuelle Informationen, Kalenderzugänge und Buchungsregeln bereit, lässt nur tatsächlich angebotene Leistungen kommunizieren, informiert Anrufende datenschutzkonform und nutzt Rufruhe rechtmäßig. Eine geplante Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist Rufruhe vorab mitzuteilen und gesondert zu regeln.
12. Verfügbarkeit und KI-bedingte Fehler
Ein bestimmtes Service-Level wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde. Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Internet- oder Telekommunikationsstörungen und Leistungen externer Anbieter entstehen. KI-Systeme können Äußerungen missverstehen. Rufruhe untersucht reproduzierbare wesentliche Fehler und behebt sie, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. Für Fehler aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder veralteter Kundendaten ist Rufruhe nicht verantwortlich.
13. Haftung
Rufruhe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
14. Vertraulichkeit und Rechte
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen geheim. Rechte an Rufruhe-Software, Konfigurationen, Vorlagen und Know-how verbleiben bei Rufruhe. Inhalte des Kunden verbleiben beim Kunden; er räumt Rufruhe für die Vertragsdauer die zur Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
15. Änderungen, Anbieter und Zusatzleistungen
Rufruhe darf spezialisierte technische Anbieter einsetzen und austauschen, sofern Datenschutz und vereinbarte Leistung gewahrt bleiben. Erweiterungen oder Zusatzleistungen sind nur kostenpflichtig, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Vertragsänderungen bedürfen mindestens der Textform.
16. Elektronische Bestellung und Vertragsschluss
Mit dem eindeutig kostenpflichtig beschrifteten Abschlussbutton gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zu den angezeigten Konditionen und dieser Vertragsversion ab. Rufruhe bestätigt zunächst nur den Eingang. Der Vertrag kommt erst durch eine separate Auftragsbestätigung von Rufruhe per E-Mail zustande. Der Kunde kann alle Eingaben vor dem Absenden prüfen und korrigieren. Rufruhe dokumentiert Bestellnummer, Vertragsversion, Zeitpunkt, Kundendaten, Tarif und Bestätigungen und übersendet die angenommenen Vertragsunterlagen in Textform. Vertragssprache ist Deutsch.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – Hannover Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.